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Sarah Laudy

Seit dem 1.8.2014 absolviert Frau Laudy für 3 Jahre ihre Ausbildung zur MFA in unserer Praxis. Ihre Hobbies, Sport und die Familie.

Nun gibt es auch das passende Foto zum Namen und wir begrüßen sie noch einmal ganz herzlich in unserer Mitte!

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Jahresurlaub

Vom 11.8.-31.8.2014 sind wir im Jahresurlaub.

Unsere offizielle Vertretung ist die Praxis von Fr. Dr. Zwahr, Rahlstedter Str. 27, 19057 Schwerin.

Telefon: 0385- 4878150.

Öffnungszeiten: Mo: 8-12, 14-16 Uhr. Di + Do: 8-12, 14-18 Uhr. Mi: 8-13 Uhr. Fr: 8-12, 13-15 Uhr.

Die Praxis bittet um vorherige telefonische Anmeldung, vielen Dank!

Wir wünschen allen unseren Patienten eine erholsame Urlaubszeit und viel schönes Wetter!

Ab dem 1.9.2014 sind wir wieder für Sie da.

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Neue Auszubildende Frau Laudy ab dem 1.8.2014

Wir als Praxis- Team freuen uns sehr, dass Frau Laudy ab dem 1.8.2014 bei uns ihre 3- jährige Ausbildung zur Medizinischen Fachangestellten (MFA) beginnen wird und wünschen Ihr Alles Gute!

Wir bemühen uns, alsbald ein Photo von ihr auf der Homepage einzustellen.

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Überweisungen

Überweisungen:

Liebe Kinder und Jugendliche,

Liebe Eltern,

Es gibt eine sehr große Unsicherheit seitens der Patienten, aber auch seitens der Fachärzte, was die Ausstellung von Überweisungen zum Facharzt (Augen/ HNO/ Hautarzt/ Kinderchirurg, Orthopäde, SPZ, Kinderklinik- Fachambulanzen, etc.) anbelangt. Daher diese kurze Information. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Zahnarzt- oder Kiefern- Orthopäden- Besuch!-Wir hoffen auf Ihre tatkräftige Mitarbeit, vielen Dank!

Wie bereits vor der Einführung der Praxisgebühr üblich, sollte bei jedem Facharzt- Besuch eine Überweisung für das jeweilige Quartal vom Kinder- und Jugendarzt oder vom überweisenden Arzt (z.B. Hausarzt) ausgestellt werden. Nur dann bekomme ich einen Bericht vom Facharzt. Ich habe es in den letzten 3 Jahren (fast) noch nie erlebt, dass ohne Überweisung, quasi unaufgefordert, ein Befundbericht an mich gesendet wurde. Selbst bei vorliegender Überweisung müssen wir oftmals hinter dem Befund hinterher telefonieren. Es gilt somit die einfache Gleichung:

KEINE ÜBERWEISUNG FÜR DAS QUARTAL = KEIN BEFUND AN UNS

Es liegt auch in Ihrem Interesse, das bei uns alle Befunde vorliegen. Nur so können wir eine bestmögliche medizinische Versorgung erreichen. Auch wenn Sie z.B. eine Kur beantragen, müssen Sie sich im ungünstigsten Fall selbst um alle relevanten Befunde bemühen. Die Regel gilt im Übrigen nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt darüber.

Überweisungen gelten nur für das aktuelle Quartal

Ist Ihr Termin für den Facharzt erst im nächsten Quartal?- Dann holen Sie sich bitte eine Überweisung von uns am Quartals- Anfang heraus:

Quartals- Anfang ist immer am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.

Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden, vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Ihr Praxisteam

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Merkblatt zur neuen Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B

Seit kurzem gibt es eine neue Impfung gegen Meningokokken der Gruppe B.

In unserem Bundesland Mecklenburg- Vorpommern ist diese Impfung seit März 2014 für alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, auch als Aufholimpfung, empfohlen.

Zusammen mit den Meningokokken der Gruppe C (gegen die die meisten Kinder und Jugendlichen durch Impfung geschützt sind) verursachen diese beiden Bakterien- Stämme den Grossteil der Hirnhautentzündungen in Deutschland (Meningitis). Diese Krankheit kann lebensbedrohlich sein und trotz moderner Intensivmedizin tödlich verlaufen. Daher ist es wichtig, sich gegen diese Erreger durch Impfung wirksam zu schützen. Dazu steht jetzt ein neuer Impfstoff gegen die Meningokokken der Gruppe B zur Verfügung, den viele Krankenkassen bereits bezahlen, da es sich um eine öffentlich empfohlene Impfung in MV handelt. Je nach Altersgruppe sind mehrere Impfungen, mind. 2 notwendig!!!

Auch in Sachsen und anderen Bundesländern ist die Impfung mittlerweile öffentlich empfohlen. In Grossbritannien ist bereits seit März 2014 diese Impfung für alle Kinder landesweit empfohlen. Wir hoffen, dass es bald auch eine STIKO- Empfehlung für ganz Deutschland gibt. Erfahrungsgemäss kann dies jedoch mehrere Jahre dauern. 

Da diese Impfung noch sehr neu ist, kann sie (noch) nicht über die Chipkarte Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden und muss über Vorkasse mit anschliessender Erstattung durch die Krankenkasse abgerechnet werden. Dies ist die Regel bei neuen Impfstoffen. Diese Art der Abrechnung ist sehr aufwändig und bürokratisch; für uns wäre eine Abrechnung auf Chipkarte auch praktischer. Zur Zeit ist es aber der einzig mögliche Weg. 

Wenn Sie sich für diese wichtigen, u.U. lebensrettenden Impfungen für Ihr Kind entscheiden (es gibt keinen “Impfzwang”!), so schlagen wir folgendes Vorgehen vor: Bitte rufen Sie Ihre Krankenkasse an und klären SIe die Kostenübernahme ab. Wenn diese zugesagt wurde, bekommen Sie ein blaues Privatrezept von uns, dass Sie in der Apotheke einlösen können. Bitte Sie die Apotheke, den auf Ihr Kind reservierten Impfstoff an uns zu liefern und machen SIe bitte bei uns einen Impftermin. Eine Impfdosis kostet zur Zeit 96,96 €. Dieser Betrag muss in der Apotheke bezahlt werden, bitte den Bon aufheben und zusammen mit meiner Rechnung über meine Impfgebühr in Höhe von 10,72€ (bar) bei der Kasse einreichen, dann werden die Kosten erstattet. Bitte regeln Sie die Einzelheiten mit Ihrer Krankenkasse. Fall Sie darüber hinaus noch Fragen zu den Impfungen oder zur Abrechnung haben, sprechen Sie uns bitte an, vielen Dank!

Zu diesem Thema erhalten Sie heute auch einen Flyer des Deutschen Grünen Kreuzes von uns, der allerdings noch nicht die aktuellen Impfempfehlungen für MV enthält. Bitte bringen Sie den Impfausweis Ihres Kindes zu den Impfungen mit.                                                                          

Ihr Praxisteam

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Termin-Nettiquette – Vorsorge- und Impftermin-Email-Reminder

Liebe Patienten, Liebe Eltern!

Wir Sie wissen, haben wir seit einiger Zeit ein sehr erfolgreiches Teminsystem in unserer Praxis etabliert (Bestellpraxis). Das hat viele Vorteile für Sie. 

Die Wartezeiten haben wir von durchschnittlich 1-2 Std. auf 0-10 Minuten verkürzt. Zusätzlich haben wir zur Steigerung unserer Service- Qualität ein innovatives praxisinternes SMS- Erinnerungssystem eingeführt, dass Sie vor wichtigen Untersuchungen an Ihren Termin erinnert. 

Die von uns vergebenen Termine sind aufgrund hoher Nachfrage begrenzt. Wir bitten Sie daher höflich um Ihre freundliche Mitarbeit bei der Einhaltung dieser Termine.

Bitte sagen Sie Ihren Termin rechtzeitig ab, d.h. am besten 24 Stunden vorher, damit wir diesen Termin an jemand anderen vergeben können. 

Sie helfen damit nicht nur uns, sondern auch Ihren Mit- Patienten, vielen Dank!

Wir bitte Sie, zu Ihrem Termin pünktlich zu sein. EIn gut gemeintes “zu früh” oder ein “ich bin leider zu spät” bringt unseren Zeitplan komplett durcheinander und wir haben wieder vermeidbare und unnötig lange Wartezeiten.

Falls sich Ihre Handy- oder Kontaktdaten geändert haben, bitten wir Sie, diese uns mitzuteilen, da Sie sonst unsere SMS auch nicht erhalten werden.

Falls Sie einen dringenden Termin noch am selben Tag für Ihr Kind benötigen, so bitten wir Sie höflich, bereits ab 07:30 Uhr anzurufen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass es aufgrund hoher Nachfrage auch längere Zeit besetzt sein kann- oder es ist längere Zeit ein Freizeichen. Wir sind dann sehr beschäftigt. In diesem Falle bitten wir Sie höflich, nicht “einfach so” vorbei zu kommen- sondern es bitte noch mehrmals zu versuchen. Absolute Notfälle sind von dieser Regelung generell  ausgenommen. Bitte machen Sie einen extra Termin, wenn Sie mehrere Kinder vorstellen möchten.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte Deutschlands (BVKJ) bietet einen kostenlosen Email- Erinnerungsservice an, der Sie an bevorstehende Impfungen und Vorsorgen erinnert. Sie können sich dafür online registrieren unter: 

www.kinderaerzte-im-netz.de/bvkj/show.php3?id=149 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit!

Ihr Praxisteam Alexander Berlin

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Vorsorgen ist besser als heilen!

Kostenübernahme der ‘neuen’, zusätzlichen Vorsorgeuntersuchungen

“Vorsorgen ist besser als heilen” 

O U10 (7- 8 Jahre)

O U11 (9- 10 Jahre)

Die J1 (12- 14 Jahre) wird von allen Kassen bezahlt

O J2 (16- 17 Jahre)

Seit einiger Zeit gibt es zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder, die vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) entwickelt wurden, um die große “Vorsorge- Lücke” zwischen der 'U9 (5. Lebensjahr) und der J1 (12.- 14. Lebensjahr) zu schliessen.

Die meisten gesetzlichen (z.B. AOK Nordost, Techniker, BKKen, Knappschaft, Barmer- seit 01.01.2014 auch DAK) und privaten Krankenversicherungen übernehmen dafür inzwischen die Kosten, die €55 pro Kind betragen. Die Eltern müssen oft in Vorleistung gehen- bekommen die Kosten aber wieder erstattet. 

Bitte fragen Sie Ihre Krankenkasse:

1) Werden die Kosten übernommen?   (bitte schriftlich bestätigen lassen)

2) Wie wird abgerechnet?

a)   über Chipkarte

b)   per “Einschreibe- Vertrag” zwischen der Kasse und dem Arzt

c)   per Rechnung, die der Patient beim Arzt bezahlt (€50- 55) und anschliessend von der Kasse erstattet bekommt (IGeL- Vertrag)

 

Was geschieht bei der Vorsorgeuntersuchung?

1)    Ein detaillierter Fragebogen wird von den Eltern vorher ausgefüllt

2)    Es wird ein Seh-, Hör- sowie Farbsehtest gemacht

3)    Eine gründliche körperliche Untersuchung inklusive Länge, Gewicht, Blutdruckmessung, Urintestung und ggf. Blutentnahme (bei z.B. zu hohem Cholesterin in der Familie)

4)    Dokumentation der Pubertäts- Stadien

5)    Beurteilung der Wirbelsäule, der Fuss- Achsen sowie des Gangbildes

Besprechung von Schulproblemen, Medienberatung, Überprüfung des Impfstatus. Bitte gelbes U- Heft und Impfausweis mitbringen!

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