Überweisungen:
Liebe Kinder und Jugendliche,
Liebe Eltern,
Es gibt eine sehr große Unsicherheit seitens der Patienten, aber auch seitens der Fachärzte, was die Ausstellung von Überweisungen zum Facharzt (Augen/ HNO/ Hautarzt/ Kinderchirurg, Orthopäde, SPZ, Kinderklinik- Fachambulanzen, etc.) anbelangt. Daher diese kurze Information. Dies gilt ausdrücklich nicht für den Zahnarzt- oder Kiefern- Orthopäden- Besuch!-Wir hoffen auf Ihre tatkräftige Mitarbeit, vielen Dank!
Wie bereits vor der Einführung der Praxisgebühr üblich, sollte bei jedem Facharzt- Besuch eine Überweisung für das jeweilige Quartal vom Kinder- und Jugendarzt oder vom überweisenden Arzt (z.B. Hausarzt) ausgestellt werden. Nur dann bekomme ich einen Bericht vom Facharzt. Ich habe es in den letzten 3 Jahren (fast) noch nie erlebt, dass ohne Überweisung, quasi unaufgefordert, ein Befundbericht an mich gesendet wurde. Selbst bei vorliegender Überweisung müssen wir oftmals hinter dem Befund hinterher telefonieren. Es gilt somit die einfache Gleichung:
KEINE ÜBERWEISUNG FÜR DAS QUARTAL = KEIN BEFUND AN UNS
Es liegt auch in Ihrem Interesse, das bei uns alle Befunde vorliegen. Nur so können wir eine bestmögliche medizinische Versorgung erreichen. Auch wenn Sie z.B. eine Kur beantragen, müssen Sie sich im ungünstigsten Fall selbst um alle relevanten Befunde bemühen. Die Regel gilt im Übrigen nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für Erwachsene. Sprechen Sie bitte mit Ihrem Hausarzt darüber.
Überweisungen gelten nur für das aktuelle Quartal
Ist Ihr Termin für den Facharzt erst im nächsten Quartal?- Dann holen Sie sich bitte eine Überweisung von uns am Quartals- Anfang heraus:
Quartals- Anfang ist immer am 1. Januar, 1. April, 1. Juli und 1. Oktober.
Bei Fragen können Sie sich jederzeit an uns wenden, vielen Dank für Ihre Mitarbeit!
Ihr Praxisteam