Elektronische Gesundheitskarte eGK ab 1. Januar 2015:
Liebe Patienten, Liebe Eltern,
Die bisherigen Krankenkassenkarten (Chipkarten) sind ab dem 1. Januar 2015 ungültig.
Falls Sie noch keine eGK von Ihrer gesetzlichen Krankenkasse zugeschickt bekommen haben, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenkasse.
Gesetzlich Versicherte, die ab dem 1. Januar 2015 in der Praxis keine eGK vorlegen, müssen die Behandlung privat bezahlen. Sie haben 10 Tage Zeit, eine gültige eGK oder einen Versicherungsnachweis in der Praxis nachzureichen.
Ansonsten sind wir verpflichtet, eine Privatrechnung auszustellen.
Auch Laboruntersuchungen, Medikamente oder z.B. Physiotherapie müssten dann von dem Patienten selber getragen werden, wenn bei uns keine eGK vorliegt.
Die neue eGK ist nur für gesetzlich Versicherte erforderlich. Privatversicherte können weiterhin ihre bisherige Karte verwenden.
Wir wünschen allen Patienten und Eltern eine schöne Adventszeit,
Frohe Weihnachten und ein Gesegnetes Neues Jahr!
Ihr Praxisteam